fakt.ori

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Die Durchführung von Bildungsmaßnahmen beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen fakt.ori als Bildungsträger und dem oder der einzelnen LehrgangsteilnehmerIn. Zur Sicherung der Qualität der Fort- und Weiterbildung ist jedoch die Aufstellung bestimmter, allgemeiner Regeln erforderlich. Die nachfolgenden Regelungen sind Vertragsbestandteil jedes einzelnen Teilnahmevertrages.


1. Teilnahme an Bildungsprogrammen/Vertragsabschluss

1.1 Jede/r ist berechtigt, an Bildungsmaßnahmen von fakt.ori teilzunehmen. Jedoch kann die Teilnahme im Einzelfall an besondere Zulassungsvorraussetzungen geknüpft werden, die von den Teilnehmenden zu erfüllen sind. Besondere Zulassungsbedingungen sind den Lehrgangsunterlagen zu entnehmen.

1.2 Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung von fakt.ori ist das Zustandekommen eines Teilnahmevertrages. Die Anmeldungen werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Teilnahmevertrag ist abgeschlossen, wenn die Seminaranmeldung schriftlich vorgelegt wird.

1.5 Die Kursgebühren sind vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Unterrichtsinhalte versäumt werden.

1.6 fakt.ori behält sich Änderungen der Seminare vor. Das Seminarziel darf dadurch jedoch nicht verändert werden. Auch bleibt es fakt.ori unbenommen, andere Referenten mit der Durchführung der Seminare zu betrauen.

1.7 fakt.ori behält sich vor, wegen mangelnder Beteiligung oder plötzlicher Erkrankung von Dozent*innen, sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von fakt.ori nicht zu vertreten sind, Seminare abzusagen. Bereits gezahlte Kursgebühren werden zurückerstattet.

2. Lernmittel

Sofern erforderliche Lernmittel von fakt.ori nicht zur Verfügung gestellt werden können, hat der/die Teilnehmende diese auf eigene Rechnung zu beschaffen.

3. Rücktritt

3.1 Der/die Teilnehmende kann ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens jedoch bis zum Beginn des Seminars vom Vertrag zurücktreten.

3.2 Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Eine verspätete Rücktrittserklärung wird als ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgelegt.

3.3 Im Falle des rechtzeitigen Rücktritts entstehen keine Seminargebühren, jedoch ist eine Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühr in Höhe von 15% der Seminargebühren zur Zahlung fällig.

3.4 Die Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühr wird nicht erhoben, wenn für das entsprechende Seminar ein/e Ersatzteilnehmer*in benannt wird.

4. Kündigung

4.1 Lehrgänge mit einer Dauer von bis zu drei Monaten sind nicht kündbar.

4.2 Alle Lehrgänge mit einer Dauer von über drei Monaten, sind mit einer Frist von sechs Wochen, erstmals zum Ende der ersten drei Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen kündbar.

4.3 Wird ein Bildungsprogramm in Abschnitten durchgeführt, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung zum Ende des Abschnitts möglich.

4.4 Eine verspätet erklärte Kündigung wird in eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt umgedeutet.

4.5 Die Kündigung bedarf der Schriftform.

4.6 Sofern der/die Teilnehmende ordnungsgemäß kündigt, ist lediglich der Teil der Seminargebühren fällig, der auf die tatsächliche Vertragslaufzeit entfällt.

4.7 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

5. Seminargebühren

Die Seminargebühr ist grundsätzlich eine Woche vor Seminarbeginn in voller Höhe zur Zahlung an fakt.ori fällig.

6. Verzug

6.1 Der/die Teilnehmenden kommt mit der Zahlungsverpflichtung in Verzug, wenn die Zahlungen nicht rechtzeitig zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen auf dem angegebenen Konto von fakt.ori eingegangen sind.

6.2 Bei Eintritt eines Zahlungsverzugs wird für jede außergerichtliche Mahnung gegenüber dem/der Teilnehmernde eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,- als Verzugsschaden erhoben. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch fakt.ori bleibt unberührt.

7. Prüfungen und Teilnahmebescheinigungen

Nach Ablegung einer Prüfung, bzw. erfolgreichem Seminarverlauf erhält der/die Teilnehmende ein entsprechendes Zeugnis bzw. eine Teilnahmebescheinigung.

8. Haftung

8.1 Sofern Lehrgänge auf externe Prüfungen vorbereiten, übernimmt fakt.ori keine Haftung für die Erfüllung der erforderlichen Zulassungsbedingungen.

8.2 Die Teilnehmenden sind im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Unfälle während der Lehrgangsveranstaltung sowie auf dem direkten Hin- oder Heimweg zum und vom Unterrichtsort versichert. Eine weitergehende Haftung von fakt.ori ist ausgeschlossen, sofern fakt.ori nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Insbesondere haftet fakt.ori nicht für eingebrachte Sachen der SeminarteilnehmerInnen.

8.3 Hinsichtlich der Produkthaftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts

9. Datenerfassung

Der/die Teilnehmende stimmt der Verarbeitung personenbezogener Daten durch fakt.ori im Rahmen der Zweckbestimmung zu.

10. Schlussbestimmung

10.1 Diese Teilnahmebedingungen sind wesentlicher Vertragsbestandteil für alle von fakt.ori angebotenen Bildungsveranstaltungen. Im Einzelfall können jedoch abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Teilnahnevertrages unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit dieses Vertrages.

Wir freuen uns auf Sie
Ihr Institut fakt.ori