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Staatliche Anerkennung

Staatlich anerkannte Weiterbildungsstätte: Das institut fakt.ori ist gemäß §20 des Landespflegegesetzes als Weiterbildungsstätte für die Ausbildung zur pflegerischen Leitung einer Station oder Einheit staatlich anerkannt.

Das Berufskolleg für Medizinische Dokumentation  ist gemäß §13 Abs. 2 PSchG (Privatschulgesetz) eine zweijährige staatlich angezeigte Ergänzungsschule am privaten institut fakt.ori.

Die Ausbildung zum/r "Medizinischen Dokumentationsassistent/In" endet mit einer Abschlussprüfung, durch deren Bestehen die Berufsbezeichnung "Medizinische Dokumentationsassistentin" oder "Medizinischer Dokumentationsassistent" erworben wird.

Nach §2 Abs. 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung bescheinigt das Berufskolleg Schülern, die die Ausbildung erfolgreich absolviert haben, dass Inhalte und Umfang der Ausbildung dem zur/zum staatlich anerkannten "Medizinischen Dokumentationsassistenten" entsprechen.